Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist – Handy gehalten in 14055, Berlin, A 115, zw. AS Hüttenweg und AD Funkturm. Beweismittel: Zeugen: aufnehmende Beamte.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG, 246.1 BKat

100,00 € Bußgeld wurden von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhoben

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