Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde, in Köln – Holweide, auf Bergisch Gladbacher Straße Höhe Tankstelle. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 €

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Köln übersandt.

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