Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Vennhauser Allee / Krippstraße, FR Karlsruher Straße, innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf

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