Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Selb, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 260, km 0.65 um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurden 150,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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