In 52538, Selfkant, auf der B 56, Höhe Abs. 2.1, bei km 2,21, Rtg. BAB A 46 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 77 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Bußgeld: 60,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg

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