Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Duisburg, auf der A 59, RF Düsseldorf, km 4,241 um 40 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 120 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 132,00 €, erhöht wegen Voreintragung.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg
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