Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 09.10 .2015 auf der BAB 10, km 154,6, in FR Frankfurt / O. -Prenzlau wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h festgestellt. Die Messung ergab 130 km/h bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel Lasermessung, Frontfoto, Messgerät: PoliScan Speed. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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