Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur um 55 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 155 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät mit Drucksensoren, Messgerät Traffipax, TraffiStar S 330, Foto Bußgeld: 960,00 € erhöht wegen Voreintragungen
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 3 Abs. 4a BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen
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