Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Wartjenstedt, auf der B 6, in Rtg. Hildesheim, i. H. km 18,550, nach Unterführung A 39 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350, stat. Anlage wurden 191 km/h dokumentiert. Bußgeld: 120,00 €, 1 Punkt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel
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