Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gottmadingen, auf der BAB 81, bei km 731,270, Singen – Schaffhausen mit 44 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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