Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Goethestraße, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 62 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto. Bußgeld: 25,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm
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