Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.10.2015 in Aßlar, BAB 45, Dortmund – Hanau, km 159,5 um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Übersendung Zeugenfragebogen durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel.
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