Auf der BAB 8, in Denkendorf, km 188.500, Karlsruhe – München wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.09.2015 um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 102 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed, bei zulässigen 80km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto. Bußgeld: 70,00€

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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