Rotlichtverstoß wurde in Herzebrock-Clarholz, Kreuzung B 64 / L88, Stat. km 0,000 begangen. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Bußgeld: 200,00 €

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh

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