Rotlichtverstoß wurde in Ulm, Frauenstraße, Rosengasse begangen. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 €

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der  Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”