Rotlichtverstoß wurde in Ulm, Frauenstraße / Rosengasse begangen. Beweismittel: Zeugenaussagen aufnehmende Beamte.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ulm erlies Bußgeldbescheid über 100,00 €
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