Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Schleifreisen Dresden – Frankfurt, km 154.2 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, um 27 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
150,00 € Bußgeld ( erhöht Voreintragung ) wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern erhoben.
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