Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, Gudrunstraße 22, Ri. Schönweißstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 29 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 59 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg erhob 360,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragungen

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