Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in St. Leon-Rot, BAB 5, km 591,900, AS Kronau-AK Walldorf , Basel – Frankfurt außerhalb geschlossener Ortschaften um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 520,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot

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