Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Stationäre Überwachungsanlage TraffiStar S 330, Tatfoto, Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandt.
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