Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Forst, auf der BAB 5, bei km 602,500, Basel-Frankfurt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 53 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Video-Band-Aufzeichnung ergab 153 km/h. Bußgeld: 120,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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