Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Lasergerät wurden 48 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erhob 70,00 € Bußgeld
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