Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 157 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Überschreitung betrug 57 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto. Bußgeld: 580,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid

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