Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 43,04, AS Niederlehme um 25 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät: Poliscan mit Beweisfoto 85 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erhob 100,00 € Bußgeld

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