Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 510, Vienenburg, Fahrtrichtung Osterwieck, OT Wennerode die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 90 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Riegl 21-P.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Goslar erhob 70,00 € Bußgeld

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