Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 12487, Berlin, BAB 113 Süd, innerhalb geschlossener Ortschaften, um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung durch Nachfahren, Video-Band-Aufzeichnung. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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