Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Kronach, auf der B 173, Abschnitt 550, km 1.150, Ri. Kronach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 133 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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