Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der A 281, FR BAB 1 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen
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