Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, in Richtung Schweinfurt, im Bereich von km 21,5 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Piezomessung mit Foto ergab 56 km/h. Bußgeld: 110,00 €, erhöht wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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