Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt am Main, BAB A 5, AK Bad Homburg – AK Frankfurt NOW, km 487,500 aufsteigend um 71 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 151 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung. Bußgeld: 600,00 €, 3 Monate Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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