Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Giengen/Brenz, auf der BAB 7, bei km 814,380, Kempten – Würzburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 126 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 80,00 € Bußgeld

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