Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, Gemarkung Wendeburg. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Bußgeld: 100,00 €, 1 Punkt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine
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