Der erforderliche Abstand wurde im LK Oldenburg, in 27777 Ganderkesee, auf der BAB 28, bei km 103,921, Rtg. Bremen nicht eingehalten.Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 25,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 select festgestellt. Bußgeld: 75,00 €
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg
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