Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wallinghausen, auf dem Hoheberger Weg, in Höhe Haus,-Nr. 133, Richtung Aurich um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 76 km/h, 100,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Aurich erließ Bußgeldbescheid
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