Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.05.2016 in Trier, Stadt Trier, Zurmaiener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 81 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h . Beweismittel: Lasergerät, PoliScan Speed, Frontfoto. Bußgeld: 320,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Trier
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