Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Langenfeld, auf der Kaiserstraße, FR Langenfeld-Mitte um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Messgerät Speedophot Radar mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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