Am 11.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Dresden, An der Malte, stadeinwärtiger Richtung um 44 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Nachfahren 114 km/h. Bußgeld: 160,00€, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden
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