Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 24.10.2015 in Auer, S 81, Ri. Großenhain um 33 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: TraffiStar S330  83 km/h. Beweismittel: geeichtes Messverfahren, Foto. Bußgeld: 160,00 €,  1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6  BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Meißen

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