Am 27.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h der erforderliche Abstand von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Idstein, BAB 3, km 130,400, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Beweismittel: Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld:
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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