Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 28.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln, BAB 3, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen um 61 km/h, bei zulässigen 100km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 161 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar TS330 , Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln
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