Am 26.11.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Horst, BAB 7, km 18,9, Ohlendorfer Weg, Richtung Hamburg um 52 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: Leivtec XV 3 ergab 152 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Zuegenaussage
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hamburg
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