Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 12.05.2016, in Neusomzig, auf der Leisniger Straße, i.H. Schule, Ri. Leisnig. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 63 km/h

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordsachsen

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