Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Uelzen-Oldenstadt, auf der Wendlanstraße, i.H. Nr. 4, FR Dannenberg wurde mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto. Bußgeld: 110,00 € erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.

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