Am 25.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Borken – Rhedebrügge, B67, Höhe Abs. 36.1, km 2,6 um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 123 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat.

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken

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