Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße, Höhe 70, stadteinwärts um 35 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Sensormessung ergab 65 km/h, Frontfoto liegt vor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Hamburg

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, § 4 Abs. 1 BKatV