Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Göttingen, Germarkung Han. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Typ ESO 3.0 ergab 127 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Göttingen übersandte Formular – Anhörung im Bußgeldverfahren
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