Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 07.09.2015 in Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Dokumentiert wurden mit Koaxialkabelmessung 144 km/h, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zentrale Bußgeldstelle RP Kasselübersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren
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