Am 30.08.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur um 53 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialkabelmessung 153 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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