Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 24.02.2016 in der Gemeinde Losheim am See, Hochwaldstraße, Richtung Ortsmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 69 km/h, bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h . Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Losheim am See

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