Der Abstandsverstoß erfolgte in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, in Höhe km 799,5, Fahrtrichtung BA-KA. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 46,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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